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Leistungsschutzrecht: Welt.de reduziert sich auf Textschnipsel

Man kann fast schon schadenfroh werden, denn zu absurd ist das deutsche Leistungsschutzrecht, das auch maßgeblich mit vom Springer-Verlag durchgedrückt worden sein dürfte: Welt.de will nicht, dass Google & Co zuviel Wörter zitiert. Wie absurd – wo doch Google kostenfrei Leser an die Welt.de weiterschiebt.

Es wäre so, als würde man einem Taxifahrer verbieten, Gäste ins Hotel zu bringen und ihnen von dem Hotel vorzuschwärmen – täte er es doch, so sollte er für seinen kostenlosen Service bezahlen. Darum geht es beim Leistungsschutzrecht:  Suchmaschinen wie Google (und andere) sollen in Deutschland nur noch kleinste Textschnipsel (Snippets) kostenfrei zitieren dürfen.

Anderes Beispiel: Sie gehen durch die Fussgängerzone und eine Agentur sagt ihnen kostenfrei, wo Sie was am besten einkaufen. Sie gehen dann direkt in den Laden. Der Laden verlangt nun aber von der Agentur Geld dafür, dass sie ihm die Kunden zuspielt. (Wie absurd !)

Der Schuss geht aber nun offenbar nach hinten los (und das ist gut so – zu weltfremd ist das Leistungsschutzrecht, eine deutsche juristische Bürokratieleiche gewissermaßen):

Seit dem 23. Oktober zeigt Google bei seiner News-Suche keine Snippets und Bilder von Verlagsangeboten mehr an, die auf ihre Rechte aus dem Leistungsschutzrecht bestehen. Welche Auswirkungen hat das auf die Sichtbarkeit und Reichweite der betroffenen Websites? Eine erste Analyse der Online-Beratungsagentur Takevalue legt nahe, dass die Folgen erheblich sind.

viaLeistungsschutzrecht: Sichtbarkeit von Welt.de bei Google News bricht ein.

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